Neue KfW-Darlehen und Zuschüsse für Immobilien (KfW-Programme 261/ 262)

Per 01.07.2021 gibt es diverse Neuregelungen im Bereich der KfW-Förderungen.

KfW-Neuerungen

Für alle bereits in 06/2021 und früher beantragten KfW-Darlehen gelten die bisherigen Regelungen.

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Antragstellungen für die neuen Programme 261, 262 sind ab 01.07.2021 möglich.

Hinweis: alle o.g. Hinweise und allgemeinen Informationen sind rechtlich unverbindlich – rechtsverbindlich sind alleine verbindliche schriftliche Bestätigungen durch die KfW.

Wesentliche Änderungen und wichtige Hinweise:

  1. Der Begriff „Tilgungszuschuss“ ist künftig nicht mehr korrekt, da dieser teils ein reiner „Zuschuss“ ist, sofern kein Darlehen besteht, d.h. ein Zuschuss ist nun auch ohne Darlehen möglich.
  2. Bisher musste der Tilgungszuschuss als „echte Tilgung“ immer ins Darlehen fließen.
    1. Dies wird auch so bleiben, sofern ein Darlehen besteht.
    2. „Cash auf Konto“ gibt es nur, wenn kein KfW-Darlehen gem. 261/ 262 beantragt wurde (sondern nur der Zuschuss im Programm 461)
  3. Definition „Erneuerbare Energien
    1. 55 % der Energie für Wärme & Kälte müssen aus erneuerbaren Energien kommen
  4. Nachhaltigkeit
    1. Ist nur bei Neubau möglich (nicht bei Bestand/ Sanierung)
  5. Vorsicht! Antragseingang bei der KfW muss stets vor Vorhabenbeginn sein!
    1. Vorhabenbeginn = Unterschrift des Liefer- und Leistungsvertrags/ Bauträgervertrags etc.
  6. Eine „Heilung“ bei verkehrter Reihenfolge ist ggf. möglich:
    1. Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächsmöglich durch uns als KfW-Vermittler, dass vor Antragseingang bei der KfW bereits eine Beratung stattgefunden hat
    2. der Nachweis eines Beratungsgesprächs ist notwendig – gerne stellen wir dies aus, sofern zuvor mit uns eine „Beratung“ stattgefunden hatte.
  7. Bestätigung zum Antrag (BzA) wird meist erst nach Auftragserteilung durch Baufirma erstellt – daher empfehlen wir mit uns frühzeitig diese Punkte zu klären. Wir begleiten gerne die Kommunikation mit Bauträger/ Energieberater, etc.

Der Werkvertrag kann ggf. vor Antragstellung bei der KfW gestellt werden, wenn dieser „unter aufschiebender Bedingung“ geschlossen wurde!

  1. Dies muss im Werkvertrag ausdrücklich so drinstehen! – Auch hier empfehlen wir eine Rücksprache zuvor mit der KfW.
  2. Nicht förderschädlich ist:

+ Kauf eines Grundstücks

+ Zahlung von Abrisskosten/ Grundstückseinfriedung

+ Beratungs- und Planungsleistungen (z.B. Energieberater, etc.)

  1. Energetische Einzelmaßnahmen
    1. Antrag über BAFA
    2. Ab 2023 übernimmt die BAFA sämtliche Zuschussabwicklungen
  2. Prüfungsdauer bis Auszahlung:
    1. 3 Monate? – Ab 10/2021 bestehen hier relevante Erfahrungswerte
    2. ggf. kann die Zahlung/ Verrechnung des Zuschusses auch deutlich länger dauern – dies hängt von der KfW/ BAFA ab.
  3. Nachteil KfW-Darlehen:
    1. maximal 10 Jahre Zinsfestschreibung (ZFS)
    2. keine Sondertilgungsmöglichkeiten (SoTi)
  4. Liquiditätsplanung: der Tilgungszuschuss kann nach Einzug/ Fertigstellung ggf. auch zum Aufbau eines „Notgroschens“ genutzt werden – dies ist nur beim Solo-Zuschuss nach Programm 461 möglich – nicht in Verbindung mit einem KfW-Darlehen 261/ 262!
    1. Somit kann die Liquidität während der Bauphase ggf. etwas „heruntergefahren“ werden. In jedem Fall empfehlen wir immer mindestens 3 Nettomonatsgehälter als Reserve zu behalten – möglichst aber deutlich mehr.
  5. weiterhin interessant ist auch das Programm 431: „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung„. Wir empfehlen immer eine fachliche Baubegleitung, um Probleme zu vermeiden. Ebenfalls empfehlen wir einen Bauherren-rechtsschutz welcher Streitigkeiten mit mind. 100.000,00 EURO Versicherungssumme abdecken sollte. Hier zum Bauherren-Rechtsschutz informieren!
  6. Energieeffizienz-Programme gelten grundsätzlich für Eigennutzung und Vermietung – die Details sind in den Merkblättern geregelt.

Hinweis: alle o.g. Hinweise und allgemeinen Informationen sind rechtlich unverbindlich – rechtsverbindlich sind ausschließlich schriftliche Bestätigungen durch die KfW.

Gerne unterstützen wir und unser Backoffice bei der Beantragung im Rahmen einer Beratung:

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Link zur KfW im Programm 261, 262

Link zur KfW zum Zuschuss 461

Über die Firma Glöckler:

Die Firma Glöckler bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Immobilien- und Finanzspezialisten in einem starken Netzwerk einen Vollservice im Bereich Immobilien und Finanzen/ Versicherungen an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Firma Glöckler ist seit vielen Jahren ein bekannter Marktteilnehmer in vorgenannten Segmenten.

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