Per 01.07.2021 gibt es diverse Neuregelungen im Bereich der KfW-Förderungen.
KfW-Neuerungen
Für alle bereits in 06/2021 und früher beantragten KfW-Darlehen gelten die bisherigen Regelungen.
Antragstellungen für die neuen Programme 261, 262 sind ab 01.07.2021 möglich.
Hinweis: alle o.g. Hinweise und allgemeinen Informationen sind rechtlich unverbindlich – rechtsverbindlich sind alleine verbindliche schriftliche Bestätigungen durch die KfW.
Wesentliche Änderungen und wichtige Hinweise:
- Der Begriff „Tilgungszuschuss“ ist künftig nicht mehr korrekt, da dieser teils ein reiner „Zuschuss“ ist, sofern kein Darlehen besteht, d.h. ein Zuschuss ist nun auch ohne Darlehen möglich.
- Bisher musste der Tilgungszuschuss als „echte Tilgung“ immer ins Darlehen fließen.
- Dies wird auch so bleiben, sofern ein Darlehen besteht.
- „Cash auf Konto“ gibt es nur, wenn kein KfW-Darlehen gem. 261/ 262 beantragt wurde (sondern nur der Zuschuss im Programm 461)
- Definition „Erneuerbare Energien“
- 55 % der Energie für Wärme & Kälte müssen aus erneuerbaren Energien kommen
- „Nachhaltigkeit“
- Ist nur bei Neubau möglich (nicht bei Bestand/ Sanierung)
- Vorsicht! Antragseingang bei der KfW muss stets vor Vorhabenbeginn sein!
- Vorhabenbeginn = Unterschrift des Liefer- und Leistungsvertrags/ Bauträgervertrags etc.
- Eine „Heilung“ bei verkehrter Reihenfolge ist ggf. möglich:
- Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ möglich durch uns als KfW-Vermittler, dass vor Antragseingang bei der KfW bereits eine Beratung stattgefunden hat
- der Nachweis eines Beratungsgesprächs ist notwendig – gerne stellen wir dies aus, sofern zuvor mit uns eine „Beratung“ stattgefunden hatte.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) wird meist erst nach Auftragserteilung durch Baufirma erstellt – daher empfehlen wir mit uns frühzeitig diese Punkte zu klären. Wir begleiten gerne die Kommunikation mit Bauträger/ Energieberater, etc.
Der Werkvertrag kann ggf. vor Antragstellung bei der KfW gestellt werden, wenn dieser „unter aufschiebender Bedingung“ geschlossen wurde!
- Dies muss im Werkvertrag ausdrücklich so drinstehen! – Auch hier empfehlen wir eine Rücksprache zuvor mit der KfW.
- Nicht förderschädlich ist:
+ Kauf eines Grundstücks
+ Zahlung von Abrisskosten/ Grundstückseinfriedung
+ Beratungs- und Planungsleistungen (z.B. Energieberater, etc.)
- Energetische Einzelmaßnahmen
- Antrag über BAFA
- Ab 2023 übernimmt die BAFA sämtliche Zuschussabwicklungen
- Prüfungsdauer bis Auszahlung:
- 3 Monate? – Ab 10/2021 bestehen hier relevante Erfahrungswerte
- ggf. kann die Zahlung/ Verrechnung des Zuschusses auch deutlich länger dauern – dies hängt von der KfW/ BAFA ab.
- Nachteil KfW-Darlehen:
- maximal 10 Jahre Zinsfestschreibung (ZFS)
- keine Sondertilgungsmöglichkeiten (SoTi)
- Liquiditätsplanung: der Tilgungszuschuss kann nach Einzug/ Fertigstellung ggf. auch zum Aufbau eines „Notgroschens“ genutzt werden – dies ist nur beim Solo-Zuschuss nach Programm 461 möglich – nicht in Verbindung mit einem KfW-Darlehen 261/ 262!
- Somit kann die Liquidität während der Bauphase ggf. etwas „heruntergefahren“ werden. In jedem Fall empfehlen wir immer mindestens 3 Nettomonatsgehälter als Reserve zu behalten – möglichst aber deutlich mehr.
- weiterhin interessant ist auch das Programm 431: „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung„. Wir empfehlen immer eine fachliche Baubegleitung, um Probleme zu vermeiden. Ebenfalls empfehlen wir einen Bauherren-rechtsschutz welcher Streitigkeiten mit mind. 100.000,00 EURO Versicherungssumme abdecken sollte. Hier zum Bauherren-Rechtsschutz informieren!
- Energieeffizienz-Programme gelten grundsätzlich für Eigennutzung und Vermietung – die Details sind in den Merkblättern geregelt.
Hinweis: alle o.g. Hinweise und allgemeinen Informationen sind rechtlich unverbindlich – rechtsverbindlich sind ausschließlich schriftliche Bestätigungen durch die KfW.
Gerne unterstützen wir und unser Backoffice bei der Beantragung im Rahmen einer Beratung:
Link zur KfW im Programm 261, 262
Über die Firma Glöckler:
Die Firma Glöckler bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Immobilien- und Finanzspezialisten in einem starken Netzwerk einen Vollservice im Bereich Immobilien und Finanzen/ Versicherungen an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Firma Glöckler ist seit vielen Jahren ein bekannter Marktteilnehmer in vorgenannten Segmenten.