Immobilien-Lexikon

GLÖCKLER-Immobilien-Lexikon:

Gerne unterstützen wir Dich bei der Besorgung der Unterlagen für einen Immobilienkauf bzw. eine Immobilienfinanzierung.

Wir haben einen eigenen Zugang z.B. zu Flurkartensystemen und können dort direkt Unterlagen herunterladen – oder zügig für Dich besorgen.

Amtliche Flurkarte/ amtlicher Lageplan:

Der Unterschied zwischen beiden Dokumenten ist im Regelfall, dass der Lageplan nur das Objekt/ Grundstück enthält – die Flurkarte auch die umliegenden Grundstücke/ Flurstücke. Ein Maßstab von 1:500 ist in vielen Fällen eine gute Lösung.


Grundbuchauszug

Für die Beantragung muss ein sog. „berechtigtes Interesse“ bestehen.


Teilungserklärung

Wie kommst Du zu einer Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist der Antrag und der Aufteilungsplan ein Teil der Abgeschlossenheitsbescheinigung, also alles ein Vorgang.

Der Ablauf hierfür ist wie folgt:

1. Der Aufteilungsplan wird im Regelfall vom Architekten des Gebäudes erstellt.
2. Der Aufteilungsplan und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung wird beim Bauamt beantragt.
3. Danach muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.


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