Riester

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Die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riesterrente) ist eine attraktive Möglichkeit um mit staatlicher Förderung vorzusorgen.

Du hast noch keinen Riester-Vertrag?

Buche Dir gerne einen Beratungstermin bei uns, um Dich hierzu beraten zu lassen!

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Du hast bereits einen Riester-Vertrag?

RiesterKinderZulagen (RKZ) für neugeborene Kinder: ==> hierzu bekommst Du die Formulare von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV):

A) bitte denke nach Geburt an die Vormerkung der Kindererziehungszeiten bei der GRV

B) nach dem 3. Geburtstag (pro Kind) solltest Du diese bei der GRV anerkennen lassen

Dann prüfe bitte jedes Jahr, ob Du Deine Riester-Eigenzulage und evtl. Riester-Kinderzulagen erhalten hast.

Sollten Zulagen fehlen, gehe bitte wie folgt vor:

A) Dauerzulagenantrag: hast Du diesen gestellt? Falls nein, erfrage diesen bitte direkt bei Deinem Riesteranbieter und sende diesen ausgefüllt mit uns im cc an den Riester-Anbieter!

B) sollten Dir trotz eines korrekten Dauerzulagenantrags Zulagen fehlen, nutze gerne u.g. unverbindliches Formular als Muster (verfügbar als Word-Vorlage oder als PDF): den Festsetzungsantrag.

Sende das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular dann direkt an Deinen Riester-Anbieter mit uns im „cc“!

Die Bearbeitung bei der ZfA dauert ggf. teils einige Monate.

Hier findest Du die Formulare bei der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV):

ggf. kannst Du dies auch als eAntrag erledigen: Online-Dienste der GRV

Relevante Formulare für die Vormerkung/ Anerkennung der Kindererziehungszeiten:

  • V0800: Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (+ V0810: Erläuterungen)
  • V0805: Zusatzfragebogen zur Kindererziehung (+ V0811: Erläuterungen)
  • V0820: Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung

Formularsuche der DRV:

hier aktuelle Formulare herunterladen!

Wohn-Riester:

es ist aus bestehenden Verträgen eine Entnahme möglich.

Wir empfehlen Dir dringend eine Rücksprache mit uns vor einer solchen Entnahme.

Hier findest Du die gesetzlichen Grundlagen dafür/ Beantragung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages:

Antrag auf „Kapitalentnahme für die Anschaffung/ Herstellung einer Immobilie“

Link zur Beantragung

Warum wurde die Möglichkeit der Riesterrente eingeführt?

Dass die finanzielle Basis im Alter einen bedrohlichen Stand hat, ist seit vielen Jahren ein intensiv diskutiertes Thema. Die Absicherung Ihres Ruhestandes durch eine private Institution schien daher notwendig. Mit der Riester-Rente steht Dir eine Vorsorge zur Verfügung, die der Staat mit Förderungen in Form von Zulagen und evtl. Steuergutschriften erweitert. Somit bleiben die zu leistenden Beiträge auf einem finanzierbaren Niveau, ohne eine ausreichende Rentenzahlung zu gefährden.

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind groß. Welche Faktoren sind hier für Dich wichtig?

Wir beraten Dich gerne dazu!

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Die Riester-Rente bietet Dir im Alter aber nicht nur eine private Absicherung Deiner finanziellen Zukunft. Die Riester-Rente bietet auch eine Garantie für Dein Geld, damit die Absicherung im Alter auf mehr als einem Standbein fußt. So kann die private Riester-Rente neben der Sicherung von Geld und Einkommen im Alter auch Teilauszahlungen und Beitragsfreistellungen ermöglichen. Mit der privaten Riester-Rente ist die Rente im Alter und die Sicherung von Geld und Vermögen im Alter bedeutend sicherer.

Auch die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bzw. eine Entschuldung zu Rentenbeginn ist damit möglich.

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