LKW-Versicherung

LKW-Versicherung

WICHTIG: Das Kfz darf erst dann bewegt werden, sobald für die Kaskoversicherung die vorläufige Deckung schriftlich bestätigt vorliegt! – Bis dahin besteht über die eVB nur vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Fahrerschutzversicherung (FSV):

  1. falls Dein aktueller Kfz-Versicherer diese nicht anbietet, beantrage bitte pro Fahrer (nicht pro Kfz!) unsere Sonderlösung „Solo-Fahrerschutzversicherung (FSV)“ mit diesem Link – diese ist möglich für Pkw, Wohnmobil oder Lieferwagen (Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t)  (*)

Wenn Sie als Unternehmer in der Notwendigkeit stehen, große, schwere und/oder zahlreiche Güter zu bewegen, werden Sie möglicherweise auf Lastkraftwagen zurückgreifen. Mit diesen können Sie preiswert und flexibel logistischen Anforderungen gerecht werden. Da Sie als Eigentümer eines LKWs jedoch ein erhebliches Schadensrisiko tragen, ist das Fahrzeug obligatorisch zu versichern.

Primär deckt die Versicherung von Ihrem LKW die Haftpflicht ab. Das bedeutet, dass die Versicherung über die Haftpflicht Schäden deckt, die Ihr LKW bei anderen Fahrzeugen/Personen verursacht. Die Versicherung kann aber auch Kasko beinhalten. In diesem Fall würden Schäden an Ihrem LKW ganz oder teilweise gedeckt. Die Haftpflicht der Versicherung von Ihrem LKW lässt sich aber auch über die Schadensfreiheitsklasse definieren: Der Beitrag der Haftpflicht wird geringer, je höher die Schadensfreiheitsklasse ist.

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