Mitarbeiter-Infos (bAV)

Mitarbeiter-Infos zur Betriebsrente/ bAV

+ 15 Prozent * bAV-Zuschuss für Dich als Arbeitnehmer

Hier kannst Du unverbindliche Informationen anfordern

Nimm hier an unserer bAV-Umfrage für Arbeitnehmer teil!

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz erhalten Mitarbeiter einen Zuschuss von mindestens 15 % * durch den Arbeitgeber:

A) Altverträge:

für Altverträge wird dieser Zuschuss ab dem 01.01.2022 zusätzlich zum Entgeltumwandlungsbetrag bezahlt.

Falls Du seit 2021 und früher bereits eine bAV hast, fülle bitte dieses Formular aus für die Nutzung der maximalen Förderung:

Zum Fragebogen, falls Du bereits eine bAV hast

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B) Neuverträge:

bereits seit dem 01.01.2019 bekommen alle Mitarbeiter diesen Zuschuss für neue Entgeltumwandlungen/ Versorgungszusagen.

Falls Dir Dein Arbeitgeber die „freie Wahl“ für den Anbieter (Versicherungsgesellschaft) lässt, dann melde Dich bei uns für eine Beratung (Terminbuchung).

Wenn Du als Arbeitnehmer diesen Zuschuss nutzen möchtest bzw. wissen möchtest ob das Angebot Deines Arbeitgebers für Dich sinnvoll ist, dann buche Dir gleich hier einen Termin:

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*gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer im gesetzlichen Rahmen einen Anspruch auf mindestens 15 % Zuschuss. Die Zuschussart kann vom Arbeitgeber wie folgt gewählt werden

A) pauschal (empfohlen)
B) sog. „spitz abrechnen“ (nicht empfohlen, da buchhalterisch sehr aufwändig)

Die exakte Ausgestaltung klären wir gerne mit Deinem Arbeitgeber. Bitte übersende uns hierzu die Kontaktdaten Deines Arbeitgebers/ Entscheidungsträgers!

Rechtsgrundlage ist der § 1a (1a) BetrAVG: Link zum Gesetz

„(1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“
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