Online Schadensmeldung

Online Schadensmeldung

A) Kfz-Verkehrsunfall? Unfallgegner schuld? – Das geht auch ohne Rechtsschutz-Schadenfall:

ein Verkehrsunfall mit einem schuldigen Unfallgegner ist immer ärgerlich – muss man dann aber auch noch den eigenen Rechtsschutzvertrag mit einem Schaden inkl. Selbstbeteilung belasten?

==> Nein! Das geht mit GLÖCKLER auch besser:

• Wir haben einen Dienstleister im Hintergrund, der Deine Rechte gegenüber dem Unfallgegner durchsetzt.
• Wenn der Unfallgegner Schuld ist, so ist dies für unsere Mandanten kostenfrei.

wichtig: der Schaden darf nicht vor Reparaturfreigabe repariert/ das Kfz verändert werden, da vermutlich ein Gutachter dieses besichtigen wird! Reparatur/ Veränderung des Fahrzeugs bitte immer erst nach schriftlicher Reparaturfreigabe durch alle betroffenen Versicherer!

Leistungsbilanz der letzten Jahre:

  • 2017-2023 mehr als 70 Millionen Euro Schadensersatz erwirkt
  • Mehrauszahlungen von bis zu 400,- € pro Kfz-Haftpflichtschaden wurden erwirkt ohne Risiko und mit minimalem Aufwand.
  • Wichtig: Du musst Deine eigene Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht mit einem Schaden belasten – somit lässt es sich vermeiden, dass wegen solcher Schäden der eigene Rechtsschutzvertrag/ Schadenfreiheit belastet (oder nach mehreren Schadenfällen in kurzer Zeit gar gekündigt) wird – und eine Selbstbeteilung bezahlt werden muss.

Wie ist der Ablauf bei Kfz-Schäden?

alle Mandanten haben die Möglichkeit uns Montag bis Freitag 8-18 Uhr hierzu kurz auf Festnetz anrurufen – und wir stellen den Kontakt digital & effizient zu unserem Schadendienstleister her. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, bitte kurz auf den Anrufbeantworter sprechen und parallel eine kurze E-Mail schreiben. Wir melden uns im Schadenfall unverzüglich.

Dann können wir dies im Regelfall sinnvoller lösen lassen 😊

Schadenmeldelink:

hier Kfz-Schaden melden (wenn Unfallgegner schuld ist)


B) Schadensfälle in allen anderen Sparten (außer Kfz-Schäden):

Wie ist der Ablauf bei allen anderen Schäden (außer Kfz)?

  1. wichtig: der Schaden darf nicht vor Reparaturfreigabe repariert/ die beschädigte Sache verändert werden, da ggf. ein Gutachter dieses besichtigen wird! Reparatur/ Veränderung des Fahrzeugs bitte immer erst nach schriftlicher Reparaturfreigabe durch alle betroffenen Versicherer!
  2. bitte prüfe, ob Du (sinnvollerweise) ggf. eine Selbstbeteiligung (SB) eingeschlossen hast – sofern der Schaden in Höhe der Selbstbeteiligung oder darunter liegt, macht eine Schadenmeldung im Regelfall keinen Sinn.
  3. Schadenauflistung – halte alle Fotos und Belege bereit, um diese nach Aufforderung an den Versicherer zu senden:
    1. Hausrat: scanne Deine Anschaffungsrechnungen/ Kaufbelege aller relevanten elektronischen Geräte immer regelmäßig ein. Falls nicht mehr vorhanden, gerne auch Fotos der Typenschilder – dies ist im Schadensfall sehr hilfreich. Was ist relevant? – Das Handynetzteil für 20 € eher nicht – der Fernseher für 2.000 € definitiv – Du entscheidest.
    2. nun im Schadensfall werden Nachweise vom Hausratversicherer angefordert.
    3. denke auch daran, dass Du neu hinzukommende Gegenstände/ Elektrogeräte immer ergänzt!
    4. ruf uns Montag bis Freitag 8-18 Uhr sobald möglich hier auf Festnetz in der Kanzlei an!
      1. sprich auf unseren Anrufbeantworter und schreibe uns bitte parallel eine E-Mail mit dem Betreff „Dringender Schadensfall!“
  4. solltest Du uns nicht sofort erreichen und ausnahmsweise an Banktagen nicht binnen 24 Stunden einen Rückruf erhalten, wende Dich bitte direkt an das Versicherungunternehmen:
    1. gehe auf die Website des Versicherungsunternehmens und suche nach „Online-Schadensmeldung“ – melde den Schaden dort!
    2. Fristen: Achtung, ggf. muss eine Schadenmeldung unverzüglich bzw. mit einer sehr kurzen Frist erfolgen – solltest Du uns nicht sofort erreichen, melde diese Schäden bitte selbst direkt an den Versicherer mit uns im cc:

      1. Unfallschäden mit Körperschaden: umgehende Meldung!
      2. Todesfälle: sofortige Meldung an alle betroffenen Versicherer (Risikoleben, Unfall, Lebensversicherung, Rentenversicherung, etc.)
    3. wenn Du eine Bestätigung der Schadenmeldung per E-Mail oder zum PDF-Download erhältst, leite uns die E-Mail bitte weiter bzw. lade die Schadenmeldung bei uns im System unter dem jeweiligen Versicherungsvertrag hoch:

Dokumente hochladen – Infos hier

Informiere uns bitte immer bei allen Schadensfällen, damit wir Dich hierzu sachgerecht beraten können!

wichtig: der Schaden darf nicht vor Reparaturfreigabe repariert verändert werden, da vermutlich ein Gutachter dieses besichtigen wird (z.B. bei Einbruchdiebstahl, Gebäudeschäden, Hausratschäden, etc.)

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