Photovoltaik

Photovoltaikversicherung (PV-Versicherung)

Vorab: ein separater PV-Vertrag ist aus folgenden Gründen sinnvoll:

  1. um im PV-Schadensfall nicht die Schadenquote der WGV (Wohngebäudeversicherung) zu belasten. Bei jedem Schadensfall hat der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht bei der Gebäudeversicherung!
  2. Die SB (Selbstbeteiligung) in der WGV ist im Regelfall deutlich höher als in der PV-VS

Du kannst Dir direkt unten einen PV-Leistungsvergleich (Photovoltaikversicherung) für das gewünschte Objekt (Haus) erstellen:

Ein wichtiges Kriterium ist die Klausel „grobe Fahrlässigkeit“ mitzuversichern. Dies ist bei vielen Versicherern nicht oder nur mit begrenzter Summe versichert.

Empfohlene Versicherer:

  1. Waldenburger Versicherung AG: „Elektronikversicherung“ (bis 50.000 € grobe Fahrlässigkeit versichert)
  2. Oberösterreichische Versicherung AG „KlimaPro Plus“ (grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme versichert)
  3. INTERPremium“ (bis 50.000 € grobe Fahrlässigkeit versichert)

GLÖCKLER-Bestandskunden:

Der Antrag kann einfach bei uns eingeloggt (fselbst abgeschlossen werden – ansonsten machen wir dies gerne gemeinsam im nächsten Termin.

GLÖCKLER-Neukunden/ Interessenten:

Du kannst dies direkt mit dem Vergleichsrechner unten vergleichen und direkt abschließen.

Selbstbeteiligung (SB): da eine Meldung von Mini-Schäden wenig Sinn macht, ist eine SB von ca. 150 – 250 € sinnvoll.

AVB: Rechtsverbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)/ Sonderbedingungen/ Annahmerichtlinien etc. des jeweiligen Versicherers/ Tarifs. Für Vergleichsprogramme/ Onlinerechner etc. wird keinerlei Haftung übernommen!

PV-Versicherung:

Eine Investition in Photovoltaikanlagen kann sich mittel- bis langfristig als sehr profitabel erweisen. Zum einen produzieren gut platzierte Anlagen eine erhebliche Stromleistung, die an die lokalen Stromanbieter verkauft, bzw. für die eigene Nutzung gebraucht werden kann. Zum anderen schützen Sie die Umwelt, indem Sie sich klar von nicht-regenerativen Energiequellen distanzieren. Eine solche Investition ist aber weiterhin sehr teuer, und da die Photovoltaikanlagen in Glas eingefasst sind, ist die Investition zudem leicht zu beschädigen. Eine Versicherung Ihrer Investition ist daher sinnvoll, um Schäden schnell beseitigen zu können. Eine Photovoltaikversicherung gibt Ihnen zu diesem Zweck das geeignete Mittel zur Hand. Bitte beachten Sie zudem, dass ein Glasschaden an Ihrer Anlage durch eine ggf. abgeschlossene Glasbruchversicherung in der Regel nicht gedeckt wird.

Wenn Sie in Regionen leben, in denen bestimmte Wetterphänomene sehr selten auftreten oder Sie dafür gesorgt haben, dass der Photovoltaikanlage kein Schaden widerfahren kann, können Sie von einer Rabattierung profitieren. Beispielsweise können Sie aus der Versicherung den Schaden durch Hagel ausschließen lassen, wenn Sie wissen, dass dieser Schaden nicht eintreten wird. Das senkt den Versicherungsbeitrag der Photovoltaikversicherung, gewährleistet aber weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz der Photovoltaikanlage. Eine Photovoltaikversicherung ist durch das System der Rabattierung und der unterschiedlichen Einschlüsse in der Lage, dem Versicherungsnehmer der Photovoltaikversicherung eine Versicherung zu stellen, die dessem Verständnis des umfassenden Schutzes am nächsten kommt.

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