Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO)
Die Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO) ist ein dezentral organisierter deutscher Wohlfahrtsverband
Frage: Gilt die AWO (Arbeiterwohlfahrt) als „Öffentlicher Dienst“ und benötigen die Mitarbeitenden eine Diensthaftpflichtversicherung?
Hier findest Du allgemeine Infos zu Diensthaftpflichtversicherung (DHV)/ Amtshaftpflichtversicherung:
Die AWO (Arbeiterwohlfahrt) gilt nicht als öffentlicher Dienst, sondern ist ein freier Träger der Wohlfahrtspflege – also eine privatrechtlich organisierte Einrichtung, auch wenn sie oft öffentliche Aufgaben übernimmt und nach Tarifverträgen angelehnt an den öffentlichen Dienst bezahlt.
🧾 Einordnung: Ist die AWO „Öffentlicher Dienst“?
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Juristisch gesehen: ❌ Nein 
 Die AWO ist ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige GmbH. Sie gehört nicht zur öffentlichen Verwaltung wie etwa Kommunen, Länder oder Bund.
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Tariflich gesehen: ⚠️ Teilweise ja 
 In vielen Fällen wird der TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) übernommen oder angelehnt. Das ändert aber nichts an der rechtlichen Trägerschaft.
✅ Diensthaftpflichtversicherung für AWO-Mitarbeitende – ja oder nein?
Ja, in vielen Fällen sinnvoll oder sogar notwendig, weil:
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Mitarbeitende der AWO haften zivilrechtlich persönlich für Schäden, die sie fahrlässig oder vorsätzlich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. 
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Der Arbeitgeber (also die AWO) kann bei grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. 
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Beispiele: - 
Eine Pflegekraft lässt versehentlich eine Patientin stürzen → Personenschaden 
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Ein Betreuer verliert einen Schlüssel für ein ganzes Wohnheim → Vermögensschaden 
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Eine Erzieherin verletzt Aufsichtspflichten auf dem Spielplatz → Haftungsfall 
 
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📌 Fazit
| Frage | Antwort | 
|---|---|
| Gilt die AWO als öffentlicher Dienst? | ❌ Nein – sie ist ein freier Träger | 
| Müssen AWO-Mitarbeitende persönlich haften? | ✅ Ja – bei schuldhaftem Verhalten | 
| Ist eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll? | ✅ Ja – besonders in betreuenden/pflegenden Berufen | 
Hier findest Du allgemeine Infos zu Diensthaftpflichtversicherung (DHV)/ Amtshaftpflichtversicherung:
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