Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung (RSV)

Ein Rechtsschutz ist für jeden wichtig (also auch für Dich) – und nicht etwa nur für streitlustige Zeitgenossen (Streithansel) 😉

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Daher empfehlen wir jeder Privatperson folgende Leistungsbereiche: Privat/ Beruf/ Straßenverkehr/ Immobilie (selbstgenutzt)/ Spezial-Strafrechtsschutz (SSR).

Für Rentner kann der Bereich „Beruf“ entfallen und der Tarif meist auf einen Seniorentarif/ Rentnertarif umgestellt werden – und ist somit günstiger.

bAV/ Betriebsrente: diese ist oft in den Rentnertarifen trotzdem noch mitversichert – bitte frage uns konkret hierzu und wir klären dies für Dich!

Sondereinschlüsse:

  • Photovoltaik (Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach)
  • Vermietung (Wohnimmobilien, Gewerbeobjekte, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, etc.)
  • selbstständige Tätigkeiten (Gewerbetreibende oder Freiberufler – auch im Nebenberuf sollte beides versichert werden!)
  • Bauherrenrechtschutz: hierfür haben wir eine besondere Lösung mit einer Versicherungssumme von 100.000 EURO  je Rechtsschutzfall: jetzt informieren

Schadenfall:

im Schadenfall empfehlen wir immer eine sofortige Verbindungsaufnahme mit uns!

im Schadenfall unterscheiden wir in zwei Bereiche:

A) kapitaler Rechtsstreit

B) juristische Klärung von Kleinigkeiten

Warum sollte nicht jeder „Kleinschaden“ sofort direkt an den Versicherer gemeldet werden?

Tarife mit fallender Selbstbeteiligung (SB) enthalten teils eine Formulierung wie

Rückstufung nach der Meldung eines seitens (des Versicherers X) eintrittspflichtigen Schadens, unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung„.

==> Wird ein Kleinschaden mit einer „anwaltlichen Erstberatung“ eines selbst ausgesuchten Anwalts erledigt, so gilt dies trotzdem als „Schadenfall“ mit folgenden Auswirkungen:

  • die Selbstbeteiligung (SB) ist durch den Versicherungsnehmer (VN) zu bezahlen.
  • der Vorgang gilt als „Schadenfall“ in der Schadenstatistik
  • es erfolgt ggf. eine Rückstufung für Tarife mit fallender SB

==> somit macht eine Rücksprache mit uns immer Sinn, wenn es ggf. nur um einen „einmaligen Schriftsatz“ geht, welchen ein Rechtsanwalt an die Gegenseite senden sollte. Viele Fälle lassen sich so erledigen – und mit einem solchen Thema sollte nicht der Rechtsschutz „belastet“ werden.

Eine ständige Inanspruchnahme eines Rechtsschutzvertrages als „Anwalts-Flatrate“ ist nicht im Sinne einer Versichertengemeinschaft und kann durch den Versicherer mit einer Kündigung im Schadenfall beantwortet werden…

Schadenbeispiele:

– Negativbeispiel:
der Lebenspartner einer Mandantin nahm einen Verkehrsrechtsschutz neun (!) Mal in wenigen Jahren in Anspruch – der Jahresbeitrag war gering, die Schadenfrequenz und Häufigkeit hoch. Ebenso die Gesamtkosten, welche der Versicherer tragen musste. Der Versicherer kündigte im Schadenfall. (für uns verständlich)

+ Positivbeispiel:

eine Familie hatte in kurzem zeitlichen Abstand vier unverschuldete Schadenfälle – wir konnten mit dem Versicherer im Rahmen einer „Vertrags-Sanierung“ den Vertrag so umstellen, dass unserem Mandanten nicht gekündigt wurde.
Der Vertrag besteht mittlerweile seit mehreren Jahren schadenfrei.
Mit uns gemeinsam als Profis lässt sich im Regelfall eine Lösung finden.

Im Laufe des Lebens kann es bei Ihnen aus verschiedenen Gründen zu einem Rechtsstreit kommen. Dieser kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden, insbesondere, wenn die Prozesskosten das verfügbare Budget übersteigen. Um sich im Fall der Fälle auf einen Anwalt Ihres Vertrauens verlassen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreites fürchten zu müssen, bietet die Rechtsschutzversicherung eine ideale Absicherung. Zusätzliche Leistungen können ebenfalls versichert sein, wie beispielsweise die kostenfreie Rechtsberatung oder die Kautionsübernahme.

Als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sind Sie in der Lage, flexibel auf jede Form eines Rechtsstreites zu reagieren. Werden Sie von einem gegnerischen Anwalt in einem Prozess in eine Situation gebracht, in der Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht erscheinen müssen, um eine Klage abzuwehren, oder ggf. sogar eine eigene Klage anzustrengen, hilft die Rechtsschutzversicherung, die Prozesskosten, die Prozessnebenkosten und die Kosten Ihres Anwaltes zu tragen. Somit brauchen Sie sich vor Gericht nur noch um den Gegenstand der Klage zu kümmern und nicht mehr um die finanzielle Absicherung des Prozesses. Da auch im Bereich der Rechtsschutzversicherungen Unterschiede bezüglich der Einschlüsse der Tarife bestehen, ist Ihnen zu einer Prüfung der Tarife geraten. So sind beispielsweise weitere Familienmitglieder kostenfrei über die Rechtsschutzversicherung mitversichert, um im Falle einer Klage eine geeignete Absicherung der Kosten für Ihre Familie zu besitzen und sich vor Gericht ganz auf die Leistungen von einem Anwalt zu stützen.

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Beispiele für Premium-Service im Streitfall – viel mehr als nur Kostenerstattung:

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