Gesetzliche Rente
Frage: „wie hoch ist die Kaufkraft der gesetzlichen Rente netto nach Abzug von Inflation (Preisteuerung), Steuern und Krankenversicherungsabgaben?“
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Anerkennung von Ausbildungszeiten und Studienzeiten:
diese können in der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, um bestimmte Wartezeiten zu erfüllen oder die Rentenhöhe positiv zu beeinflussen. Hier ist eine Zusammenfassung, wie das funktioniert:
Was sind Anrechnungszeiten?
- Anrechnungszeiten sind Zeiträume, in denen jemand nicht oder nicht durchgehend Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, aber trotzdem rentenrechtlich relevant sind.
- Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Lebensjahr sind solche Anrechnungszeiten.
- Auch die Zeit zwischen einer schulischen Ausbildung und einer anschließenden Berufsausbildung kann als Anrechnungszeit gelten.
Wie werden Ausbildungs- und Studienzeiten berücksichtigt?
- Anrechnung auf Wartezeiten: Anrechnungszeiten können für die Erfüllung bestimmter Wartezeiten (z.B. 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte) angerechnet werden.
- Einfluss auf die Rentenhöhe: Studienzeiten können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Maximal 8 Jahre: Für Schul- und Studienzeiten können maximal 8 Jahre angerechnet werden.
Was ist zu tun?
- 1. Klärung des Rentenkontos:
Es ist ratsam, das Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung zu klären und fehlende Zeiten zu identifizieren.
- 2. Nachweise einreichen:
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3. Antrag auf Kontenklärung:
Für die Berücksichtigung von Zeiten, für die noch keine Beiträge gezahlt wurden, kann ein Antrag auf Kontenklärung gestellt werden.
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4. Nachzahlung prüfen:
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, für Schul- oder Studienzeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen, insbesondere wenn diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise:
- Für die Anrechnung von Studienzeiten ist in der Regel kein Abschluss erforderlich.
- Die Deutsche Rentenversicherung bietet Online-Dienste und Beratungsangebote an, um Fragen zur Anrechnung von Ausbildungs- und Studienzeiten zu klären.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
==> Insbesondere ist eine Betrachtung der Gesamtsituation nach Abzug von Inflation (Preisteuerung), Steuern und Krankenversicherungsabgaben im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung wichtig.
Gerne helfen wir hierbei.