Gesetzliche Rente

Gesetzliche Rente

Frage: „wie hoch ist die Kaufkraft der gesetzlichen Rente netto nach Abzug von Inflation (Preisteuerung), Steuern und Krankenversicherungsabgaben?“

==> Gerne berechnen wir dies mit unserer Finanzplanungssoftware im Rahmen unserer Finanzplanung Rente:

Schreib uns hier Deine Fragen zur Gesetzlichen Rente

Termin für Finanzplanung Rente buchen!

Anerkennung von Ausbildungszeiten und Studienzeiten:

diese können in der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, um bestimmte Wartezeiten zu erfüllen oder die Rentenhöhe positiv zu beeinflussen. Hier ist eine Zusammenfassung, wie das funktioniert:

Was sind Anrechnungszeiten?

  • Anrechnungszeiten sind Zeiträume, in denen jemand nicht oder nicht durchgehend Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, aber trotzdem rentenrechtlich relevant sind. 
  • Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Lebensjahr sind solche Anrechnungszeiten. 
  • Auch die Zeit zwischen einer schulischen Ausbildung und einer anschließenden Berufsausbildung kann als Anrechnungszeit gelten. 

Wie werden Ausbildungs- und Studienzeiten berücksichtigt?

  • Anrechnung auf Wartezeiten: Anrechnungszeiten können für die Erfüllung bestimmter Wartezeiten (z.B. 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte) angerechnet werden. 
  • Einfluss auf die Rentenhöhe: Studienzeiten können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 
  • Maximal 8 Jahre: Für Schul- und Studienzeiten können maximal 8 Jahre angerechnet werden. 

Was ist zu tun?

  • 1. Klärung des Rentenkontos:

Es ist ratsam, das Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung zu klären und fehlende Zeiten zu identifizieren. 

  • 2. Nachweise einreichen:
Für die Anrechnung von Schul- und Studienzeiten werden Nachweise (z.B. Schulbescheinigungen) benötigt. 
  • 3. Antrag auf Kontenklärung:

    Für die Berücksichtigung von Zeiten, für die noch keine Beiträge gezahlt wurden, kann ein Antrag auf Kontenklärung gestellt werden. 

  • 4. Nachzahlung prüfen:

    In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, für Schul- oder Studienzeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen, insbesondere wenn diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.

     

Wichtige Hinweise:

  • Für die Anrechnung von Studienzeiten ist in der Regel kein Abschluss erforderlich. 
  • Die Deutsche Rentenversicherung bietet Online-Dienste und Beratungsangebote an, um Fragen zur Anrechnung von Ausbildungs- und Studienzeiten zu klären. 

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. 

==> Insbesondere ist eine Betrachtung der Gesamtsituation nach Abzug von Inflation (Preisteuerung), Steuern und Krankenversicherungsabgaben im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung wichtig.

Gerne helfen wir hierbei.

YouTubeFacebookXING