Geschäftsführerversorgung
Geschäftsführerversorgung

Geschäftsführerversorgung (GGF/FGF-Versorgung)

Kompaktüberblick für Geschäftsführer einer GmbH

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Was ist die Geschäftsführer-Versorgung?

  • Die GF-Versorgung ist eine Form der bAV (betriebliche Altersversorgung) speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) oder Fremdgeschäftsführer (FGF).
  • Diese „Königsklasse der bAV“ sollte ausschließlich von bAV-Spezialisten beraten und umgesetzt werden.

 

Hintergrund:

Die Geschäftsführerversorgung (GGF-Versorgung) ist ein zentrales Instrument der betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs. Sie verbindet Altersvorsorge mit steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Unternehmensbindung.

Vorteile:

  • ✅ Steuerersparnis für die GmbH
  • ✅ Versorgungssicherheit für den Geschäftsführer
  • ✅ Rückdeckung über Versicherung möglich

 

A) Was versteht man unter GGF-Versorgung?

Unter einer GGF-Versorgung versteht man die betriebliche Altersversorgung für einen (ggf. teilweise oder vollständig) am Unternehmen beteiligten Geschäftsführer, typischerweise über eine Direktzusage (Pensionszusage) durch die GmbH.

Eine alternative Definition umfasst alle fünf Durchführungswege der bAV – wir als Firma GLÖCKLER beraten zu allen Durchführungswegen.

Der Geschäftsführer erhält von „seiner“ Firma eine Zusage auf eine zukünftige Versorgungsleistung, z. B.:

  • Altersrente

  • Berufsunfähigkeitsrente

  • Hinterbliebenenversorgung


B) Welche Besonderheiten muss man hierbei beachten?

Die GGF-Versorgung bietet viele Vorteile, ist aber ein Thema für absolute bAV-Spezialisten und mit einigen rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten verbunden:

1. Ernsthaftigkeit der Zusage

  • Die Zusage muss klar, eindeutig und ernst gemeint sein.

  • Sie muss schriftlich vereinbart sein und darf nicht rückwirkend erteilt werden.

  • Die Versorgung muss angemessen und marktüblich sein.

2. Angemessenheit

  • Die Versorgung darf 75 % des letzten Aktivgehalts nicht übersteigen.

  • Das Gehalt des GGF muss zur Versorgungshöhe passen.

  • Faustregel: Gesamtversorgung (inkl. gesetzlicher Rente, privater Vorsorge etc.) < 75 % des letzten Brutto.

3. Finanzierung & Rückdeckung

  • Oft wird die Versorgung durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.

4. Erdienbarkeitszeitraum

  • Die Leistung muss in vielen Fällen mindestens 10 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand zugesagt werden (steuerlich wichtig). – Hier empfehlen wir eine kurze gemeinsame Abstimmung zwischen dem Geschäftsführer, dem Steuerberater der Firma und uns.

  • Ideal: frühzeitige Zusage, spätestens mit 55 ist es meist zu spät (wegen fehlender Erdienbarkeit). – Ausnahmen sind evtl. möglich.

5. Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden

  • Eine zu hohe oder nachträgliche Zusage kann vom Finanzamt als vGA gewertet werden → steuerliche Nachteile.

6. Insolvenzschutz

  • Rückdeckung und Verpfändung der Versicherung zugunsten des GGF wichtig.

7. Steuerliche Behandlung

  • Beim GGF: Keine sofortige Besteuerung bei Zusage, Versteuerung erst bei Auszahlung.

8. Versorgungsanwartschaft und Statusprüfung

  • Der GGF muss als arbeitnehmerähnlich gelten. Bei beherrschenden Gesellschaftern ist besondere Vorsicht geboten. – Eine bevorzugte Behandlung sollte immer kritisch aus dem Blickwinkel eines „Dritten“ geprüft werden – Fragestellung:

    • „hätte man dieselbe Zusage gegeben, auch wenn der GF nicht auch Gesellschafter wäre?“

  • Sozialversicherungsstatus (z. B. DRV-Prüfung) kann Einfluss auf die Anerkennung haben.


Kurz gesagt:

Die GGF-Versorgung ist ein starkes Instrument zur Altersvorsorge und Steueroptimierung, aber nur bei korrekter und vorausschauender Gestaltung durch bAV-Spezialisten.

Typische Leistungen:

  • Altersrente
  • BU-Rente
  • Hinterbliebenenversorgung

 

Wichtig: folgende Elemente müssen je nach Durchführungsweg berücksichtigt werden, um insbesondere eine steuerlich korrekte Gestaltung zu erreichen:

  1. Erdienbarkeit
  2. Angemessenheit
  3. Rückstellung
  4. Fremdvergleich
  5. steuerliche Anerkennung beachten!

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