Haftungsfallen für MVZ-Geschäftsführer
Schwerpunkt: D&O, Organhaftung und Rechtsschutz
Diese Kunden-Info richtet sich gezielt an Geschäftsführer und leitende Organe von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Im Fokus stehen persönliche Haftungsrisiken, die in der Praxis häufig unterschätzt werden.
A) D&O-Versicherung – wenn sie nicht greift
Die D&O-Versicherung schützt Organe vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen. In der Praxis scheitert der Schutz häufig an formalen Punkten:
– Unklare Abgrenzung zwischen Geschäftsführung und ärztlicher Leitung
– Fehlende Zuordnung von Verantwortlichkeiten zu einzelnen Standorten (BSNR)
– Vorwürfe aus KV-Regressen gelten nicht automatisch als versicherter Schaden
==> Ergebnis: Geschäftsführer haften privat, obwohl eine D&O besteht.
B) Organhaftung – persönliche Haftung trotz GmbH
Die GmbH schützt nicht vor persönlicher Haftung bei:
– Organisationsverschulden
– Aufsichts- und Kontrollpflichtverletzungen
– Fehlerhafter Delegation an ärztliche Leiter
– Abrechnungs- und Plausibilitätsverstößen
==> Besonders kritisch: Mehrere Standorte mit unterschiedlichen BSNR ohne klare Verantwortungsstruktur.
C) Manager-Rechtsschutz – häufig unterschätzt
Der Manager-Rechtsschutz schützt die handelnde Person, nicht das Unternehmen.
Typische Fälle:
– Persönliche Inanspruchnahme durch Gesellschafter
– Ermittlungsverfahren wegen Abrechnung oder Organisationsmängeln
– Verteidigungskosten bei Straf- oder Ordnungswidrigkeiten
Ohne separaten Manager-Rechtsschutz bleiben diese Kosten privat.
D) Sonstiger Rechtsschutz – typische Ablehnungsgründe
Viele Rechtsschutzversicherungen:
– schließen unternehmerische Risiken aus
– decken keine Streitigkeiten mit der KV
– trennen strikt zwischen MVZ und Organ
Ohne abgestimmte Struktur entstehen Deckungslücken zwischen Unternehmens-, Manager- und Privat-Rechtsschutz.
- Somit sind alle drei Rechtsschutz-Sparten existenziell notwendig:
- Unternehmensrechtsschutz
- Managerrechtsschutz
- Privatrechtsschutz
Typische Schadenkonstellationen aus der Praxis:
– KV-Regress → Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen
– Strafrechtliche Ermittlungen → keine Kostendeckung ☹
– Gesellschafterstreit → private Anwaltskosten
– Abberufung oder Kündigung → kein Schutz ohne Manager-Rechtsschutz
Merksätze:
- Die GmbH schützt das Unternehmen – nicht automatisch den Geschäftsführer.
- D&O ersetzt keinen Rechtsschutz
- Dieses Thema wird gerade durch MVZ-Geschäftsführer häufig unterschätzt und verwechselt.
- Manager-Rechtsschutz schützt die Person – nicht die Gesellschaft.
Empfehlung:
MVZ sollten ihre Haftungs- und Rechtsschutzstruktur regelmäßig prüfen, insbesondere bei:
– neuen Standorten (neue BSNR)
– Wechsel der ärztlichen Leitung
– Wachstum oder Beteiligung externer Investoren



